FAQ - Häufige Fragen zur Flächenbewertung
- Welche Flächen und Gebäude kommen für eine Bewertung infrage ?
- Wer kann eine Bewertung oder ein Gutachten beauftragen ?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Verkehrswertermittlung und einer indikativen Wertermittlung?
- Wie läuft eine Bewertung von der ersten Anfrage bis zur Ausarbeitung ab ?
- Was ist bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Bau-, Infrastruktur- oder Energievorhaben zu berücksichtigen ?
- Welche Unterlagen und Informationen werden für eine Bewertung benötigt ?
- Ist eine Ortsbesichtigung für die Bewertung erforderlich ?
- Wie lange dauert die Bearbeitung ?
- Welche Kosten entstehen für eine Bewertung ?
- Für welche Anlässe ist eine Bewertung sinnvoll ?
- In welchen Regionen führe ich Flächenbewertungen durch ?
Welche Flächen und Gebäude kommen für eine Bewertung infrage?
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit stehen Flächen und Gebäude im ländlichen Raum. Dazu gehören insbesondere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wie Ackerland und Grünland, landwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie Flächen mit möglicher oder geplanter baulicher Nutzung.
Auch Flächen, die durch Bau-, Infrastruktur- oder Energievorhaben einer anderen Nutzung zugeführt oder der Landwirtschaft entzogen werden, können Gegenstand einer Bewertung sein.
Je nach Bewertungsanlass werden unter anderem die Lage, die Nutzung, die Boden- und Standortverhältnisse, bestehende Rechte und Belastungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt. Bewertungsumfang und Bewertungsverfahren richten sich nach dem konkreten Auftrag.
Wer kann eine Bewertung oder ein Gutachten beauftragen?
Grundsätzlich können Eigentümer, Landwirte, Kaufinteressierte, Unternehmen und Projektentwickler eine Bewertung oder ein Gutachten anfragen. Das gilt auch für Unternehmen und Vorhabenträger im Bereich von Infrastruktur und erneuerbaren Energien.
Ob eine Beauftragung möglich und welche Form der Bewertung geeignet ist, hängt vom konkreten Anliegen, Bewertungsanlass und erforderlichen Umfang ab. Dies bespreche ich individuell mit Ihnen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Verkehrswertermittlung und einer indikativen Wertermittlung ?
Eine Verkehrswertermittlung ist eine ausführliche und fachlich begründete Bewertung des möglichen Verkehrswerts eines Grundstücks oder Gebäudes. Dabei werden verschiedene wertrelevante Daten und Einflussfaktoren berücksichtigt und nachvollziehbar dokumentiert.
Eine indikative Wertermittlung bietet eine kompakte fachliche Orientierung. Sie eignet sich vor allem für einfach gelagerte Fälle, bei denen keine umfangreiche Verkehrswertermittlung erforderlich ist. Da dabei weniger Daten und Einflussfaktoren berücksichtigt werden, wird in der Regel eine Wertspanne und kein einzelner, verbindlicher Wert angegeben.
Welche Form der Bewertung für das jeweilige Anliegen geeignet ist, bespreche ich individuell mit Ihnen.
Wie läuft eine Bewertung von der ersten Anfrage bis zur Ausarbeitung ab ?
Nachdem Sie Ihr Anliegen geschildert haben, klären wir in einem ersten Gespräch den konkreten Bewertungsanlass und den gewünschten Umfang. Das Gespräch kann telefonisch, per Videogespräch oder bei Bedarf persönlich stattfinden. Eine Abstimmung per E-Mail ist ebenfalls möglich.
Auf Grundlage der erhaltenen Informationen erhalten Sie ein individuelles Angebot. Darin werden der vorgesehene Leistungsumfang und die voraussichtlichen Kosten nachvollziehbar dargestellt.
Nach Annahme des Angebots und der Beauftragung beginnt die Bearbeitung. Die weiteren Schritte, etwa die Prüfung der Unterlagen, eine erforderliche Ortsbesichtigung und die Erstellung der vereinbarten Bewertungsunterlagen, richten sich nach dem konkreten Auftrag.
Was ist bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Bau-, Infrastruktur- oder Energievorhaben zu berücksichtigen ?
Wenn landwirtschaftliche Flächen durch solche Vorhaben in Anspruch genommen werden, kann dies die Nutzung, die Bewirtschaftung, den Aufwuchs und die Erträge beeinflussen.
Bei der Bewertung sind insbesondere die Art, die Dauer und der Umfang der Inanspruchnahme, die Erreichbarkeit und die weitere Nutzbarkeit der Fläche sowie mögliche wirtschaftliche Auswirkungen relevant. Auch eine mögliche dauerhafte Veränderung des Flächenwerts kann berücksichtigt werden.
Der konkrete Inhalt richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und Bewertungsanlass.
Welche Unterlagen und Informationen werden für eine Bewertung benötigt ?
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Grundstück oder Gebäude, dem Bewertungsanlass und dem vereinbarten Leistungsumfang ab.
Hilfreich sind zunächst alle verfügbaren Informationen zum Bewertungsobjekt, zur Lage, zur Nutzung, zu den Größenverhältnissen sowie zu bestehenden Rechten, Belastungen oder geplanten Vorhaben.
Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden, klären wir im ersten Gespräch. Fehlende Unterlagen können anschließend besprochen und soweit erforderlich, nachgereicht oder im Rahmen der Bewertung eingeholt werden.
Ist eine Ortsbesichtigung für die Bewertung erforderlich ?
Ja. Für eine belastbare Bewertung ist grundsätzlich eine Ortsbesichtigung erforderlich.
Sie ermöglicht, die tatsächliche Nutzung, die örtlichen Gegebenheiten und bei Gebäuden auch den baulichen Zustand vor Ort zu erfassen.
Die Ortsbesichtigung wird nach der Beauftragung abgestimmt. Zeitpunkt und Umfang richten sich nach dem Bewertungsobjekt und dem konkreten Auftrag.
Wie lange dauert die Bearbeitung ?
Die Bearbeitung nimmt in der Regel einige Wochen in Anspruch. Der genaue Zeitraum hängt vom Bewertungsumfang, der Komplexität des Falls, den erforderlichen Unterlagen und der aktuellen Auftragslage ab.
Den voraussichtlichen Bearbeitungszeitraum bespreche ich mit Ihnen im Rahmen des individuellen Angebots.
Welche Kosten entstehen für eine Bewertung ?
Die Kosten hängen vom Bewertungsgegenstand, dem Bewertungsanlass sowie vom Umfang und der Komplexität des jeweiligen Auftrags ab. Eine pauschale Preisangabe ist daher nicht möglich.
Auf Grundlage eines ersten Gesprächs erhalten Sie eine transparente und nachvollziehbare Kostenschätzung. Dabei können Honorarempfehlungen des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.) und die Vergütungssätze des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes) als unverbindliche Orientierungswerte herangezogen werden. Vor einer Beauftragung werden der vorgesehene Leistungsumfang und die voraussichtlichen Kosten in einem individuellen Angebot dargestellt.
Für welche Anlässe ist eine Bewertung sinnvoll ?
Eine Bewertung kann unter anderem bei Kauf oder Verkauf, für wirtschaftliche Entscheidungen und zur Klärung von Unsicherheiten über den Wert einer Fläche oder eines Gebäudes sinnvoll sein. Auch im Zusammenhang mit Bau-, Infrastruktur- oder Energievorhaben kann sie eine nachvollziehbare Grundlage für weitere Gespräche und Entscheidungen bieten.
Wenn noch unklar ist, welche Bewertungsform für das eigene Anliegen geeignet ist, lässt sich dies in einem ersten Gespräch klären.
In welchen Regionen führe ich Flächenbewertungen durch ?
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Landkreis Vorpommern-Rügen. Darüber hinaus führe ich Flächenbewertungen und Entschädigungswertermittlungen im gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durch.
Je nach Bewertungsobjekt, Bewertungsanlass und Umfang sind auch Aufträge außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns möglich. Ob eine Bearbeitung am jeweiligen Standort sinnvoll und organisatorisch möglich ist, kläre ich gerne im Rahmen eines ersten Gesprächs.
